Stellenanzeige erstellen: Was Sie bei Inhalt und Aufbau einer Stellenanzeige beachten müssen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten

Die Erstellung einer Stellenanzeige scheint auf den ersten Blick kein großes Hindernis zu sein, schließlich sind Form und Inhalt recht standardisiert. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie sich an die bestehenden Regeln für Jobausschreibungen halten sollten, wenn Sie damit erfolgreich passende Bewerber auf sich aufmerksam machen wollen. Außerdem gilt es bei der Formulierung von Stellenanzeigen auch auf die rechtlichen Aspekte zu achten, die zum Beispiel durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgegeben werden.

Welche Formulierungen müssen Sie in Ihrer Jobausschreibung unbedingt vermeiden? Wie schaffen Sie es, die passenden Kandidaten mit Ihrer “Mitarbeiter Gesucht”-Anzeige zu einer Bewerbung zu motivieren und die unpassenden auszusortieren? Und sind Stellenanzeigen überhaupt noch zeitgemäß? Hier erfahren Sie es!

Die Bedeutung von Stellenanzeigen

Die Stellenanzeige ist auch im Zeitalter der Online-Jobbörsen noch immer ein wichtiges Mittel, um auf freie Stellen aufmerksam zu machen. Auf zahlreichen Jobportalen werden Stellengesuche in Form von Stellenanzeigen veröffentlicht und tatsächlich blättert manch ein Jobsuchender auch noch ganz klassisch durch die Stellenangebote im Karriereteil von Tageszeitungen.

Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Mitarbeiter sind, sollten Sie daher in so gut wie jeder Branche eine Stellenanzeige oder Jobausschreibung ins Auge fassen, um potenzielle Bewerber auf sich aufmerksam machen zu können.

Dabei ist es bei der Formulierung einer Stellenanzeige erst einmal zweitrangig, wo Sie diese veröffentlichen wollen. Sie können die identische Anzeige als Grundlage für die Veröffentlichung auf Ihrer eigenen Website, auf Online-Jobbörsen und auch in Zeitungen und Zeitschriften verwenden. Manchmal müssen Sie je nach Plattform Anpassungen an Ihrer Ausschreibung vornehmen.

Für den Erfolg Ihrer Stellenanzeige sind dabei zwei Punkte entscheidend:

  • Der richtige Inhalt
  • Ein attraktives Design

Sowohl Inhalt als auch Gestaltung folgen bei einer Stellenanzeige bestimmten Vorgaben. Sie haben aber durchaus noch die Möglichkeit, Ihre Anzeige individuell zu gestalten, um sich so von anderen Arbeitgebern abzuheben.

Inhalt einer Stellenanzeige

Grundsätzlicher Aufbau einer Stellenanzeige

Im Laufe der Zeit haben sich gewisse Regeln etabliert, nach denen der Inhalt einer Stellenanzeige erstellt werden sollte.

Ihre Stellenanzeige sollte die folgenden Punkte beinhalten:

  1. Titel der Stellenanzeige
  2. Unternehmensprofil: Beschreiben Sie Ihr Unternehmen
  3. Stellenbeschreibung und Jobprofil: Beschreiben Sie die Stelle
  4. Anforderungsprofil: Nennen Sie notwendige Kenntnisse und Qualifikationen, die der Bewerber mitbringen muss
  5. Leistungen und Vorteile für den Bewerber: Was bieten Sie Ihren Mitarbeitern?
  6. Bewerbungsverfahren: Auf welchem Weg kann sich ein Kandidat bei Ihnen bewerben?

In vielen Anzeigen werden Sie die einzelnen Punkte in dieser Reihenfolge vorfinden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine andere Reihung zu wählen.

Titel der Stellenanzeige

Der Titel sollte einem Bewerber kurz und knapp die wichtigsten Fakten zur Stellenausschreibung vermitteln. Dazu gehört neben der Bezeichnung der eigentlichen Stelle der Arbeitsort und die Art der Anstellung (zum Beispiel Festanstellung). Zusätzlich können Sie auch die Branche oder den Namen Ihres Unternehmens nennen. Letzteres ist meist nur dann sinnvoll, wenn Ihr Unternehmensname über eine gewisse Bekanntheit verfügt.

Unternehmensprofil

Durch das Unternehmensprofil soll ein potenzieller Bewerber einen bestmöglichen Einblick in Ihr Unternehmen bekommen. Beschreiben Sie also Ihre Branche und Ihre Tätigkeiten. Auch weitere Fakten wie Standorte oder die Mitarbeiterzahl können interessant sein.

In Ihrem Unternehmensprofil können Sie außerdem deutlich machen, was Sie von anderen Unternehmen unterscheidet, zum Beispiel eine besondere Arbeitsatmosphäre oder flache Hierarchien.

Vermeiden Sie es auf jeden Fall, nur Marketing-Floskeln in Ihrer Beschreibung zu verwenden, wie sie auch in zahlreichen anderen Anzeigen zu finden sind. Bei vielen Stellenanzeigen steht das Unternehmensprofil ganz oben und wird vom Bewerber zuerst gelesen. Je individueller Ihr Unternehmensprofil ist, umso eher bleiben Sie im Gedächtnis eines Jobsuchenden hängen.

Stellenbeschreibung und Jobprofil

Erläutern Sie in der Stellenbeschreibung die einzelnen Aufgaben, die im jeweiligen Job anfallen werden. Die wichtigsten Aufgaben sollten dabei am Beginn der Aufzählung stehen. Versuchen Sie auch hier, möglichst konkret zu werden, damit Bewerber schon anhand der “Mitarbeiter gesucht”-Anzeige abschätzen können, ob ein Job zu Ihnen passen könnte.

Auch wichtige organisatorische Details gehören in diesen Abschnitt der Stellenausschreibung. Wird die Stelle in Teilzeit oder in Vollzeit vergeben? Ist die Stelle befristet oder handelt es sich um eine unbefristete Anstellung? Wenn es aus den bisherigen Angaben noch nicht deutlich wurde, sollte hier auch der Arbeitsort, beziehungsweise die Arbeitsorte, genannt werden.

Ein gutes Jobprofil macht deutlich, wie ein typischer Arbeitstag aussieht. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass sich am Ende auch wirklich die passenden Kandidaten auf Ihre Ausschreibung bewerben.

Anforderungsprofil an den Bewerber

Im nächsten Abschnitt der Stellenanzeige geht es um die Qualifikationen und Kenntnisse, die ein Bewerber mitbringen muss. Hierbei können Sie unterscheiden zwischen den Anforderungen, die ein Kandidat auf jeden Fall haben muss, und solchen, die zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig sind.

Auch die Qualifikationen sollten Sie nach Ihrer Wichtigkeit sortieren. Seien Sie in der Formulierung Ihrer Ansprüche möglichst konkret und vermeiden Sie Floskeln. Ob ein Kandidat eine bestimmte Qualifikation tatsächlich benötigt, können Sie leicht überprüfen. Werfen Sie noch einmal einen Blick auf die Stellenbeschreibung: Wird aus den angegebenen Tätigkeiten deutlich, warum ein Bewerber über gewisse Fähigkeiten verfügen muss? Wenn nicht, können Sie ihren Anforderungskatalog vielleicht noch kürzen.

Die richtigen Anforderungen in einer Stellenausschreibung sind wichtig, um das Interesse passender Kandidaten für Ihre Stelle wecken zu können. Wenn Sie eine notwendige Qualifikation vergessen, dann bewerben sich auch ungeeignete Kandidaten auf die Stelle. Wenn sie hingegen unnötige Anforderungen formulieren, dann werden eigentlich qualifizierte Kandidaten möglicherweise von einer Bewerbung absehen.

Leistungen, Vorteile und Besonderheiten für den Bewerber

In diesem Abschnitt geht es darum, was der Bewerber im Gegenzug für seine Arbeitsleistung erhält. An erster Stelle ist hier natürlich das Gehalt oder der Lohn zu nennen. Allerdings ist es in Stellenanzeigen in Deutschland eher unüblich, eine bestimmte Verdiensthöhe in einer Stellenausschreibung anzugeben, es sei denn, diese steht von vornherein fest (zum Beispiel bei Beamten). Stattdessen ist die Verhandlung über die Höhe des Einkommens häufig Teil eines Vorstellungsgesprächs. Wenn Sie möchten, können Sie aber durchaus das Gehalt oder zumindest eine Gehaltsspanne angeben.

Weitere monetäre Leistungen werden aber durchaus in Stellenanzeigen benannt, zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Die Arbeit in Ihrem Unternehmen kann aber noch viele andere Vorteile haben. Manch eine Besonderheit wird Ihnen dabei gar nicht mehr auffallen, da Sie sich so daran gewöhnt haben. Ein Vergleich mit anderen Unternehmen aus Ihrer Branche kann hilfreich sein, um Ihre Vorteile als Arbeitgeber zu entdecken. Sie können auch Ihre Mitarbeiter fragen, was diese an ihrer Arbeit besonders schätzen.

Um auf die richtigen Ideen zu kommen, hier ein paar erste Fragen zur Anregung:

  • Bieten Sie die Möglichkeit besonders flexibler Arbeitszeiten an?
  • Gibt es regelmäßig die Gelegenheit zur Weiterbildung?
  • Welche Besonderheiten gibt es im Umgang unter den Kollegen?

Gerade kleinere Details, die auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, können den Unterschied ausmachen, um einen Interessenten von einer Bewerbung zu überzeugen.

Bewerbungsverfahren: Der Abschluss einer Stellenanzeige

Am Ende Ihrer Jobausschreibung erläutern Sie, wie ein Interessent seine Bewerbung einreichen kann. Dabei sollten Sie es potenziellen Kandidaten so leicht wie möglich machen und die Option der E-Mail-Bewerbung oder einer elektronischen Bewerbung über ein Online Portal anbieten. Vergessen Sie nicht die Angabe einer E-Mail-Adresse, an die die Bewerbung geschickt werden soll, und die Angabe einer postalischen Anschrift, falls schriftliche Bewerbungen ebenfalls akzeptiert werden.

Benennen Sie außerdem einen Ansprechpartner, den ein Bewerber bei Fragen oder Problemen erreichen kann. Eventuell kann es auch sinnvoll sein, eine Bewerbungsfrist anzugeben.

 

Juristische Hürden bei die der Erstellung einer Stellenanzeige

Wenn Sie sich mit einer Stellenanzeige auf die Suche nach neuen Mitarbeitern begeben, gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten. Wichtig ist zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [Link: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/ ]. In diesem ist geregelt, dass Sie mit Ihrer Stellenanzeige und auch im späteren Bewerbungsverfahren keine Jobsuchenden und Bewerber unzulässig diskriminieren dürfen.

Dies wäre dann der Fall, wenn Sie bestimmte Bewerber aufgrund gewisser Merkmale von vornherein durch Ihre Stellenanzeige ausschließen. Zu diesen Merkmalen gehört unter anderem:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Behinderungen
  • Religion

Eine falsche Formulierung in Ihrer Stellenanzeige kann hohe finanzielle Schäden nach sich ziehen. Wenn sich ein potenzieller Jobkandidat durch Ihre Stellenausschreibung diskriminiert fühlt, kann er mit einer Klage auf Entschädigung drohen. Diese kann bis zu drei Monatsgehälter betragen. Wird vom Gericht eine Entschädigung zugesprochen, müssen Sie auch die Prozesskosten tragen.

Dabei werden viele Formulierungen, die aus Sicht des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes problematisch sind, aus Unwissenheit in Stellenanzeigen gewählt. Achten Sie daher darauf, in Ihrer Jobausschreibung stets so zu formulieren, dass sich niemand ausgeschlossen fühlt.

Beispiel: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Bereits Formulierungen wie „Wir suchen einen Ingenieur“ oder „Wir suchen einen Architekten“ sollten vermieden werden. Achten Sie stattdessen auf eine geschlechtsneutrale Formulierung, die alle Geschlechter einschließt, zum Beispiel „Wir suchen einen Ingenieur (m/w/d)“ oder „Wir suchen einen Architekten (m/w/d)“.

Beispiel: Diskriminierung aufgrund des Alters

Die Eingrenzung einer Stellenanzeige auf Bewerber in einem bestimmten Alter ist nach dem AGG in vielen Fällen unzulässig. Dazu zählen Formulierungen wie „nicht älter als 50 Jahre“ oder „mindestens 30 Jahre alt“. Häufig werden solche Formulierungen gewählt, da ein Bewerber über eine gewisse Berufserfahrung verfügen soll. In einem solchen Fall sollte dies auf eine Art und Weise formuliert werden, die nicht nach dem Alter diskriminiert, zum Beispiel „angemessene Berufserfahrung“.

Erlaubte Ausnahmen im Sinne des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
In einigen Fällen dürfen Sie in Ihrer Stellenanzeige verlangen, dass Bewerber über ein bestimmtes Merkmal verfügen müssen. Dafür muss dieses Merkmal eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ sein [Link: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__8.html ].

So urteilte ein Gericht in der Vergangenheit, dass eine Stellenausschreibung für eine Gleichstellungsbeauftragte explizit nach weiblichen Bewerbern fragen durfte.

Wenn Sie vollständig auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie Ihre Stellenanzeige durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die perfekte Stellenanzeige formulieren

Stellenanzeigen sind noch immer ein wichtiges und zeitgemäßes Mittel, um neue Mitarbeiter zu finden. Eine Stellenanzeige zu schreiben lässt sich ein wenig mit dem Erstellen eines Bewerbungsschreibens vergleichen. Es dauert eine Weile, die richtigen Formulierungen zu finden und alle notwendigen Infos auf einer Seite unterzubringen.

Nachdem Sie die ersten Bewerbungen auf Ihre Ausschreibung erhalten haben, werden Sie auch schnell feststellen, wo Ihre Anzeige noch ungenau ist oder welche Informationen Sie noch ergänzen sollten. Es gilt also auch hier das Motto: Übung macht die perfekte Stellenanzeige!